Faktencheck Nahrungsergänzungsmittel: Was ist erlaubt, was wird kontrolliert – und worauf sollten Sie achten?

In einer großen IMAS-Erhebung (2023/24, rund 8.400 Befragte ab 14 Jahren) gaben 24 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher an, in den zwei Wochen vor der Befragung ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM) eingenommen zu haben; ein Vitaminpräparat nannte sogar jede dritte befragte Person [1]. Das Angebot ist groß und unübersichtlich, ja fast schon unüberschaubar. Dieser Faktencheck zeigt, was Nahrungsergänzungsmittel rechtlich sind, welche Regeln gelten und woran Sie seriöse Produkte erkennen.
Faktum 1: Lebensmittel, kein Medikament
NEM sind rechtlich gesehen Lebensmittel. Sie ergänzen die normale Ernährung mit Nährstoffen oder sonstigen Stoffen in konzentrierter Form und werden dosiert angeboten – als Kapsel, Tablette, Pulver oder Tropfen und neuerdings auch als Fruchtgummis [2]. Eine ausgewogene Ernährung ersetzen sie nicht.
Faktum 2: Die Grenze zum Arzneimittel
Arzneimittel sollen Krankheiten heilen, lindern oder verhüten und brauchen vor dem Verkauf eine behördliche Zulassung. Nahrungsergänzungsmittel brauchen dies nicht. Ob ein Produkt als Arzneimittel gilt, entscheidet nicht das Etikett, sondern der Einzelfall: Dosis, Wirkung, Aufmachung und Werbung [2].
Wird ein NEM mit Heilversprechen beworben oder wirkt es in der angebotenen Dosis pharmakologisch, gilt es jedenfalls als Arzneimittel – und darf somit ohne Zulassung nicht verkauft werden. Bei einer Schwerpunktaktion der AGES im Jahr 2023 traf dies auf 16 von 30 auffälligen Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika zu [3].
Nahrungsergänzungsmittel | Arzneimittel | |
Zweck | Ergänzung der Ernährung | Heilen, Lindern, Verhüten von Krankheiten |
Zulassung vor dem Verkauf | nein | ja |
Heilversprechen | verboten | im Rahmen der Zulassung erlaubt |
Für Sie als Konsumentin oder Konsument heißt das: Ein NEM ersetzt keine Therapie. Bei Erkrankungen der Schilddrüse gehören Diagnose und Behandlung in ärztliche Hände.
Faktum 3: Die rechtlichen Vorgaben
Es gibt eine Reihe von EU-Verordnungen – zum Beispiel zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, zu gesundheitsbezogenen Angaben und zu neuartigen Lebensmitteln (sogenanntes „Novel Food“). In Österreich setzt die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) die EU-Richtlinie für Nahrungsergänzungsmittel um [4]. Das Wichtigste daraus:
Aussagen zur Gesundheit sind nur erlaubt, wenn die EU sie wissenschaftlich geprüft und zugelassen hat.
Jedes Produkt muss unter anderem die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“, die empfohlene Tagesdosis, die enthaltenen Mengen und Warnhinweise tragen.
Einheitliche EU-Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe gibt es bis heute nicht, obwohl sie seit 2002 vorgesehen sind [5].
Faktum 4: Die Situation in Österreich
In Österreich müssen Nahrungsergänzungsmittel weder zugelassen noch gemeldet werden; für Höchstmengen gibt es lediglich Empfehlungen der Codexkommission [6]. Die Verantwortung trägt allein der Hersteller. Kontrolliert wird erst am Markt.
Eine weitere Schwerpunktaktion der AGES nahm gezielt Webshops und den Direktvertrieb unter die Lupe (Endbericht 2025): 22 von 35 Proben wurden beanstandet – vor allem wegen der Kennzeichnung und unzulässiger Werbeaussagen [7]. Weil die Behörde gezielt dort prüft, wo Probleme zu erwarten sind, lässt sich das nicht auf den ganzen Markt übertragen. Die typischen Schwachstellen zeigt es dennoch.
Zum Vergleich: In Deutschland müssen NEM zwar beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden. Geprüft werden sie dabei aber ebenfalls nicht – weder auf Qualität noch auf Sicherheit oder Wirksamkeit [8, 9].
Worauf Sie bei Nahrungsergänzungsmitteln achten sollten
Vollständige Kennzeichnung mit konkreten Mengen pro Tagesdosis.
Sachliche Aussagen statt Heilversprechen wie „heilt“ oder „ersetzt Ihr Medikament“.
Tagesdosis einhalten. Mehrere Präparate addieren sich – besonders relevant bei Jod und Selen, für die die EFSA Obergrenzen der Gesamtaufnahme festgelegt hat [10].
Bedarf ärztlich klären, vor allem bei einer Schilddrüsenerkrankung, in der Schwangerschaft oder bei Einnahme von Medikamenten.
Seriöse Anbieter wählen: vollständiges Impressum, Sitz in der EU, Auskunft zu Rohstoffen und Herstellung.
Fruchtgummis mit Bedacht verwenden. Die oft als „Gummies“ beworbenen Produkte sind zulässige Nahrungsergänzungsmittel, werden aber leicht mit Süßigkeiten verwechselt – vor allem von Kindern [11]. Bewahren Sie sie unerreichbar auf, achten Sie auf Zucker oder Süßungsmittel und halten Sie die Tagesdosis genau ein.
Fazit: Warum wir Panthyro gegründet haben
Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel ist übersättigt. Wer vor dem Regal oder im Webshop steht, findet Dutzende Präparate mit ähnlichen Versprechen – aber kaum Antworten auf die eigentlichen Fragen: Brauche ich das überhaupt? In welcher Dosis? Und was davon ist für meine Schilddrüse wirklich relevant? Die meisten Produkte sind für alle gemacht und damit für niemanden genau.
Deshalb haben wir Panthyro 2024 gegründet – mit einem klaren Fokus: der Schilddrüse. Sie ist ein Präzisionsorgan, das in engen Grenzen arbeitet. Bei Jod etwa ist ein Zuviel ebenso wenig sinnvoll wie ein Zuwenig. Pauschale Lösungen passen dazu nicht.
Daraus folgen unsere Grundsätze:
Spezialisiert: Im Mittelpunkt unseres Sortiments steht die Schilddrüse. Neue Produkte entwickeln wir dort, wo sie mit anderen Funktionen des Körpers zusammenwirkt.
Gezielt statt im Paket: Wir bieten bewusst keine fixen Kombipakete an. Welche Nährstoffe Sie brauchen, zeigen Ihre Laborwerte – nicht ein Bündelangebot.
Ehrliche Aussagen: Wir verwenden ausschließlich EU-zugelassene gesundheitsbezogene Angaben und machen keine Heilversprechen.
Transparent: Analysenzertifikate unserer Rohstoffe erhalten Sie auf Anfrage. Hergestellt wird in Österreich.
Unser Anspruch ist einfach: Sie sollen wissen, was Sie einnehmen – und warum.
Panthyro.at. Spezialisiert. Transparent. Schilddrüsenfokussiert. Made in Austria.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine ärztliche Abklärung. Stand: Oktober 2026.

Quellen
1. IMAS-Gesundheitserhebung 2023/24, berichtet in: Salzburg24, 16.05.2025




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